E-Mobilität bezeichnet die Nutzung von Elektrofahrzeugen, die mit Strom anstelle von fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Sie ermöglicht eine umweltfreundliche Fortbewegung, da Elektroautos keine direkten CO₂-Emissionen verursachen.
In Kombination mit erneuerbaren Energien wie Solar- oder Windkraft wird der Betrieb noch nachhaltiger, da der benötigte Strom klimaneutral erzeugt werden kann.
Dies reduziert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und trägt zur Senkung der Luftverschmutzung sowie des Treibhausgasausstoßes bei.
Zudem bieten Elektrofahrzeuge niedrigere Betriebskosten und eine höhere Energieeffizienz als herkömmliche Verbrennungsmotoren.
Wir bieten Ihnen
Individuelle Beratung
Sie erhalten eine Bedarfsanalyse und Angebotserstellung.
Maßgeschneiderte Planung
Auswahl und Abstimmung aller Komponenten auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen.
Fachgerechte Installation
Die richtige Montage und der Anschluss sind entscheidend für die Effizienz, Sicherheit und Langlebigkeit.
Formalitäten
Wir erledigen die Anmeldung und Inbetriebnahme Ihrer Ladeeinrichtung beim örtlichen Netzbetreiber.
Wiederholungsprüfungen
Durch regelmäßige Prüfungen wird die Funktion der Schutzorgane und Leitungen dauerhaft gewährleistet.
Dynamisches Laden von Sonnenenergie
Die durch eine Photovoltaikanlage erzeugte überschüssige Energie, kann gezielt eingesetzt werden, um Verbraucher zu laden.
Ein Energiemanagementsystem (EMS) analysiert in Echtzeit die verfügbare Solarleistung und steuert den Energiefluss intelligent.
Besonders beim Laden von Elektroautos oder Batteriespeichern kann das System die Ladeleistung dynamisch anpassen, um den Netzbezug zu minimieren. Dadurch wird mehr selbst erzeugte Energie genutzt, was Kosten spart und das öffentliche Netz entlastet.
Diese Methode steigert die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit von Photovoltaikanlagen erheblich,
da der Eigenverbrauch optimiert wird.
Ob Wallbox oder Ladesäule, 11kWh oder 22kWh - Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot!
Wichtige Informationen für Betreiber einer Ladeeinrichtung:
Bei einer nach dem 01.01.24 installierten Ladeeinrichtung >4,2kW handelt es sich um eine
steuerbare Verbrauchseinrichtung gem. §14a EnWG.
UND
Als Betreiber einer Ladeinrichtung sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet eine Ladeeinrichtung
bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber anzumelden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Steuerbare Verbrauchseinrichtungen - Neuregelung § 14a EnWG
(Energiewirtschaftsgesetz)" durch die Einzelnorm und eine Zusammenfassung durch einen Produkthersteller.
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